Bebauungsplan
Bebauungsplan BLA 007/ 5.Änderung In der Au
Ziel und Zweck der Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 ist die Schaffung zusätzlicher überbaubarer Flächen zur Erstellung von Einfamilienhäusern.
Die seit dem 25.07.1994 rechtskräftig gewordene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 ist inzwischen überwiegend bebaut.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 25.07.1994, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BLA 007
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten