Bebauungsplan
Bebauungsplan BLA 275 Kelzer Busch
Das vordringliche Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der bereits an diesem Standort vorhandenen Betriebe und Anlagen unter Berücksichtigung angemessener, jedoch eng begrenzter Reserveflächen (dynamischer Bestandsschutz), sowie die landschaftsgerechte Einbindung des Industriestandortes in den umgebenden Siedlungs- und Kulturraum.
Der für die Altabgrabung beantragte und genehmigte Rekultivierungsplan stellt Betriebsflächen (gewerbliche Bauflächen) dar, die über die Darstellung der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes hinausgehen. Der Rekultivierungsplan sah in einem erheblich geringeren Maße vor, das Werksgelände durch " Landschaftsgerechte Abpflanzung in die Landschaft“ einzubinden. Die nunmehr im Rahmen des Bebauungsplanes erforderlichen Grünflächen, schon rekultivierte Flächen sowie die westliche Hangkante des Neffelbaches sollen mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 275 Kelzer Busch einbezogen werden.
Von der circa 54 Hektar großen Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes werden in der parallel durchgeführten 37. Änderung des Flächennutzungsplanes circa 30 Hektar als gewerbliche Bauflächen und circa 24 Hektar als private Grünflächen als „Flächen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“, bzw. als Waldflächen dargestellt und somit dauerhaft planungsrechtlich gesichert.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 23.06.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BL 275/1.Änderung "Kelzer Busch"
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten