Bebauungsplan

Bebauungsplan BLA 341 Verkehrsspange K55/ B477n

Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 55 im Süden und der B 477n im Norden zu schaffen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 11.08.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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