Bebauungsplan
Bebauungsplan BU 001/ 3.Änderung Pastoratsacker
Der Bebauungsplan 1/3. Änderung weist für den Bereich zwischen Hohlweg und Heribertstraße Wohnbauflächen für eine bis zu zweigeschossige Einzel- oder Doppelhausbebauung aus.
Der Bebauungsplan 1/3.Änderung ist seit dem 11.04.1974 rechtsverbindlich und weitgehend umgesetzt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 11.04.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten