Bebauungsplan

Bebauungsplan BU 003/ 3.Änderung Am langenWeiher

Der Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung " Am langen Weiher " weist für den Bereich zwischen Von-Arndt-Straße und Manheimer Straße Wohnbauflächen für eine bis zu zweigeschossige Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung aus. Der Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung ist seit dem 20.09.1974 rechtsverbindlich und weitgehend umgesetzt.

Hinweis: Für einen Teilbereich westlich der Leipziger Straße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Buir Nr. 3.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 20.09.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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