Bebauungsplan
Bebauungsplan BU 003/ 3.Änderung Am langenWeiher
Der Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung " Am langen Weiher " weist für den Bereich zwischen Von-Arndt-Straße und Manheimer Straße Wohnbauflächen für eine bis zu zweigeschossige Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung aus. Der Bebauungsplan Buir 3/3. Änderung ist seit dem 20.09.1974 rechtsverbindlich und weitgehend umgesetzt.
Hinweis: Für einen Teilbereich westlich der Leipziger Straße gilt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Buir Nr. 3.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 20.09.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BU 003 Am langenWeiher
- Bebauungsplan BU 003/ 4.Änderung Am langen Weiher
Ist eine Änderung von
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten