Bebauungsplan
Bebauungsplan BU 004/ 4.Änderung Broichstraße
Ziel und Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist es, die inmitten eines Wohngebietes gelegene Teilfläche des ehemaligen städtischen Bauhofes Buir einer Einfamilienhausbebauung, in Form von 4 - Doppelhaushälften, zuzuführen. Die westlich an die künftige Wohnbebauung angrenzende öffentliche Grünfläche mit ihrem Baumbestand stellt ein ortsbildprägendes Merkmal dar. Ein Teil dieser Fläche wird in ihrem Bestand gesichert. Die südlich an das Plangebiet angrenzende öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ soll gesichert und erhalten werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 02.10.2001, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten