Bebauungsplan
Bebauungsplan BU 005 Steinweg
Der Bebauungsplan 5 " Steinweg " weist für den Bereich zwischen Steinweg, Mühlenweg, Seelrather Straße und der Straße " Am Ziegelgrund ", Wohnbauflächen für eine bis zu zweigeschossige Einzel–, Doppel– oder Reihenhausbebauung, aus. Der Bebauungsplan BU 5 ist seit dem 18.03.1971 rechtsverbindlich und weitgehend umgesetzt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 18.03.1971, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten