Bebauungsplan

Bebauungsplan BU 223/ 1.Änderung Hoover Diggen

In der Planfassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Buir 223 ist für den Änderungsbereich eine zwingende 2-geschossige Bebauung vorgesehen, die überwiegend als Reihen- und Doppelhäusern, ausnahmsweise auch als Einzelhäuser, zu entwickeln sind.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes Buir 223 soll die unter anderem die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1-geschossigen, freistehenden Einzelhäusern geschaffen werden.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 13.07.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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