Bebauungsplan
Bebauungsplan BU 223/ 1.Änderung Hoover Diggen
In der Planfassung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Buir 223 ist für den Änderungsbereich eine zwingende 2-geschossige Bebauung vorgesehen, die überwiegend als Reihen- und Doppelhäusern, ausnahmsweise auch als Einzelhäuser, zu entwickeln sind.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes Buir 223 soll die unter anderem die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von 1-geschossigen, freistehenden Einzelhäusern geschaffen werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 13.07.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BU 223 Hoover Diggen
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten