Bebauungsplan

Bebauungsplan HO 294 Zentraler Omnibusbahnhof

Zielsetzung des Bebauungsplanes 294 " Zentraler Omnibusbahnhof " ist, auf derzeitig unternutzten Bauflächen unmittelbar am Bahnhof Horrem die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofes mit direkter Anbindung an die Bahnsteiganlagen der Deutschen Bahn, die Ausweisung hierzu notwendiger Verkehrsflächen sowie die Errichtung einer multifunktionalen Einzelhandels und Dienstleistungsbebauung zu schaffen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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