Bebauungsplan
Bebauungsplan HO 294/ 1.Änderung Zentraler Omnibusbahnhof
Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof" ist, auf derzeitig unternutzten Bauflächen die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines zentralen Omnibusbahnhofes mit direkter Anbindung an die Bahnsteiganlagen der DB-AG, die Ausweisung hierzu notwendiger Verkehrsflächen sowie die Errichtung einer multifunktionalen Dienstleistungsbebauung mit einer Fahrradstation zu schaffen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 11.10.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan HO 294 Zentraler Omnibusbahnhof
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten