Bebauungsplan
Bebauungsplan HO 296 Gleisdreieck
Zielsetzung des Bebauungsplanes 296 "Gleisdreieck" ist, auf derzeit unternutzten Flächen die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von P R-Anlagen (Parkhaus und ebenerdige Stellplatzanlagen) sowie ergänzenden Gewerbegebietsflächen zu schaffen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 29.06.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan HO 296/ 1.Änderung Gleisdreieck
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten