Bebauungsplan
Bebauungsplan HO 351 Waldweg
Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die Fläche des ehemaligen Reifenlagers wieder zu nutzen. Nördlich und südlich des Plangebietes befinden sich Wohnbebauungen, so dass für das geplante Vorhaben ebenfalls die Schaffung von neuem Wohnraum angestrebt wird. Mit der Planung werden somit insbesondere folgende Ziele verfolgt:
- Wiedernutzung einer ehemals als Reifenlager genutzten Fläche unter Einbeziehung der angrenzenden Wohngebiete sowie
- die Schaffung von neuem Wohnraum innerhalb des Stadtgebietes von Kerpen unter Berücksichtigung der vorhandenen Böschungssituation.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 22.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan HO 290A Alte Kartbahn
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten