Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 002A/ 3.Änderung Maastrichter Straße
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes 2 A sollen an dem Standort die bereits vorhandenen Einzelhandelsflächen vergrößert werden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung wurden vom vorherigen Vorhabenträger nach dem vorgezogenen Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes im Zuge der 33-iger Planreife schon an drei Stellen die überbaubaren Grundstücksflächen erweitert, Stellplätze hergerichtet und Begrünungsmaßnahmen vorgenommen.
Verbundenen mit diesen Maßnahmen wurde eine städtebauliche Aufwertung des Gebietes erzielt. Durch die beabsichtigen baulichen Maßnahmen wurde auch eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs erforderlich, die ebenfalls im Rahmen des Änderungsverfahrens nunmehr planungsrechtlich abgesichert werden soll. Da auf der Grundlage des bestehenden und derzeitigen Planungsrechts keine Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben möglich ist, soll der derzeit noch rechtskräftige Bebauungsplan durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes 2 A im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß §12 BauGB geändert und zur Rechtskraft gebracht werden.
Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Stadt Kerpen und dem Vorhabenträger, wird die Realisierung des Vorhabens gewährleistet.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 30.06.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 002A Eindhovener Straße
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten