Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 010/ 3.Änderung Neustraße
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 10/ 3. Änderung „Neustraße“ ist, die Neuordnung von überbaubaren, nichtüberbaubaren Grundstücksflächen sowie die Änderung der auf der Splitterparzelle getroffenen Festsetzungen in eine „Verkehrsgrünfläche bzw. Fläche für den ruhenden Verkehr“, um bei einer späteren Ausbauplanung zur Erschließung der zwischen Hahnenstraße und Neustraße gelegenen Grundstücksflächen über diese Fläche verfügen zu können.
Anstelle des nördlich des verlängerten Meisenweges festgesetzten Baufensters zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, sollen überbaubare Flächen parallel zur Neustraße zur Errichtung eines Einzel- und Einzel-/Doppelhauses ausgewiesen werden.
Mit dieser Ausweisung wird die vorhandene Baustruktur der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10 schon errichteten Einfamilienwohnhäuser aufgenommen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 18.10.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 010/ 2.Änderung Verlängerte Neustraße Regengasse
- Bebauungsplan KE 010 Neustraße
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten