Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267A Vinzenzstraße
Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den zurzeit brach liegenden und ehemals durch Einzelhandel mit den dazugehörigen Stellplätzen genutzten Flächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnquartiers mit einem kleinen Quartiersplatz an dem vorhandenen großen Nußbaum zu schaffen. Geplant ist die Realisierung von circa 28 Einfamilienhäusern als Reihen- und Doppelhäuser in bis zu 2.geschossiger offener Bauweise.
Im Bereich der Stiftstraße zwischen Hausnummer 62 und Hausnummer 72 ist beabsichtigt in Anlehnung an die schon vorhandene Bebauung Mehrfamilienhäuser mit gegebenenfalls erdgeschossiger gewerblicher Nutzung zu errichten.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 12.06.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 267B Stiftsstraße/ Filzengraben
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten