Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 269C Polizeiinspektion Kerpen
Das Ziel des Bebauungsplanes 269 C “ Polizeiinspektion Kerpen “ ist es, durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “ Polizei “, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung der geplanten Polizeiinspektion Kerpen zu schaffen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 30.03.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 321 Am Falder/ Auf dem Bürrig
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten