Bebauungsplan

Bebauungsplan KE 269C Polizeiinspektion Kerpen

Das Ziel des Bebauungsplanes 269 C “ Polizeiinspektion Kerpen “ ist es, durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung “ Polizei “, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung der geplanten Polizeiinspektion Kerpen zu schaffen.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 30.03.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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