Bebauungsplan

Bebauungsplan KE 329 Sondergebiet SB-Warenhaus Sindorfer-Straße

Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch die Festsetzung eines Sondergebietes gemäß § 11 Absatz 3 Baunutzungsverordnung die Einzelhandelsentwicklung um das vorhandene SB-Warenhaus an der Sindorfer Straße in Kerpen planungsrechtlich zu sichern und in den geplanten Einzelhandelsstandort "Falder/ Bürrig" am nördlichen Ortsrand von Kerpen planungsrechtlich einzubinden.

Der Planbereich des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kerpen und wird im Nordwesten durch die K 17 ("Auf dem Bürrig") und im Nordosten durch die L122 ("Erfttalstraße") begrenzt. Im Süden grenzt der Planbereich an das Schulzentrum bzw. an die Sindorfer Straße.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 18.06.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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