Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 332 Hahnenstraße
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, den an der Hahnenstraße liegenden Teil des Zentralen Versorgungsbereich Kerpens durch die Sicherung und Weiterentwicklung von Einzelhandelsnutzungen und sonstigen Gewerbebetrieben und Flächen für freiberuflich Tätige gem. § 13 BauNVO sowie dem Ausschluss von unerwünschten Nutzungen auf Dauer zu sichern bzw. zu fördern.
Wohnnutzungen in den Obergeschossen sind allgemein zulässig.
Der Bebauungsplan KE 332 „Hahnenstraße“ soll die zukünftig gewünschten Nutzungen entsprechend des Einzelhandelskonzeptes in diesem Teilbereich des Zentrums (Zentraler Versorgungsbereich des Stadtteiles Kerpen) planungsrechtlich sichern.
Des Weiteren werden die durch den Bebauungsplan bereits heute als Verkehrsflächen – bzw. verkehrliche Nebenanlagen genutzten, privaten und öffentlichen Bereiche an der Hahnenstraße durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche planungsrechtlich neu geordnet und ihrer derzeitigen verkehrlichen Nutzung entsprechend, gesichert.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 15.10.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 338 Hahnenpassage
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten