Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 338 Hahnenpassage
Ziel und Zweck der Planung ist, für diesen zentralen Bereich des Stadtzentrums des Stadtteiles Kerpen dauerhaft den Bestand und eine Weiterentwicklung von Wohn- und Einzelhandelsnutzungen zu sichern bzw. zu fördern sowie eine planerische Neuordnung der Stellplatzsituation zu schaffen.
Durch den Bebauungsplan sollen weiterhin Ziele aus dem vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossenen Konzept zur planungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten sowie aus dem Einzelhandelskonzept der Kolpingstadt Kerpen umgesetzt werden.
Des Weiteren ist eine Vernetzung der Parkplätze hinter der Apotheke Kölner Straße mit dem von der Marienstraße aus erschossenen Parkplatz sowie die Schaffung eines neuen "Fußgängerbereiches" von der Hahnenpassage in den "Blockinnenbereich" geplant.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 30.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 332 Hahnenstraße
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten