Bebauungsplan

Bebauungsplan KE 340 Bachstraße/ Burgstraße

Vorgesehen ist die Entwicklung eines kleinen Wohnquartiers, um diese innerstädtische Fläche gemäß der Zielsetzung der Innenentwicklung sinnvoll städtebaulich zu nutzen.

Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von insgesamt ca. 11 Einzel- und Doppelhaushälften zu schaffen.

Entlang der Burgstraße sollen die Einzel- und Doppelhäuser so errichtet werden, dass sie direkt von der Burgstraße aus erschlossen werden.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 20.01.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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