Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 344 Stiftsstraße
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann eine sinnvolle Abrundung des Siedlungskörpers und Ausbildung eines Siedlungsrandes erzeugt werden.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Stadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an günstigen und gut gelegenen Wohnungseigentum in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie zwischen dem Kreuzungsbereich Brüsseler Straße/Stiftstraße und dem geplanten Kreisverkehrsplatz an Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 31.08.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten