Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 344/ 1.Änderung Stiftsstraße
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes KE 344 ist es, durch die Reduzierung der Mindestraufhöhen im Plangebiet der Nachfrage nach eingeschossigen Häusern Rechnung zu tragen. In diesem Zuge sollen auch die Maximaltrauf- und Firsthöhen für diesen Bereich reduziert werden, um ein in Bezug auf die Höhenentwicklung der Gebäude abgestimmtes und harmonisches Siedlungsgefüge sicherzustellen. Für das Plangebiet werden die Höhenfestsetzungen des westlich angrenzenden Baugebietes übernommen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 27.11.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan KE 344 Stiftsstraße
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten