Bebauungsplan

Bebauungsplan KE 352 Westliche Stiftsstraße

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in der Planung und in die Gegebenheiten zu integrieren.

Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet "Stiftsstraße" sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Zudem soll die bereits vorhandene Wohnbebauung über den Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.

Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll der Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohneigentum in Form von Einzel- und Doppelhäusern Rechnung getragen werden.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 01.11.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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