Bebauungsplan
Bebauungsplan KE 353 Nördlicher Rad-/ Gehweg
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Rad- und Fußwegetrasse als Verbindung zwischen den im Bau befindlichen bzw. fertig gestellten Rad- und Fußwegeanlagen des Umsiedlungsstandortes „Manheim-Neu“ mit den vorhandenen Rad- und Fußwegeanlagen im östlichen Bereich der K 17 zu schaffen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 25.10.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten