Bebauungsplan

Bebauungsplan MA 337 Umsiedlungsort Manheim-neu

Das Plangebiet des Bebauungsplanes MA neu 337 „Umsiedlungsort Manheim - neu“ befindet sich westlich der Ortslage von Kerpen sowie nordöstlich der Ortslage Blatzheim (Bergerhausen). Den Kern des Plangebietes bilden derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von 66,2 ha.

Die Umsetzung des Braunkohlenplanes „Hambach“ macht die Umsiedlung des Dorfes Manheim erforderlich. Hierfür wurde der Braunkohlenplan „Hambach, Teilplan 12/1“ erarbeitet, der am 11.05.1977 für verbindlich erklärt wurde.

Unter Berücksichtigung des Bürgervotums ist im Braunkohlenplanverfahren für die Umsiedlung der Ortschaft Manheim der Umsiedlungsstandort „Dickbusch“ festgelegt worden.

Im Sommer 2009 wurde durch die Stadt Kerpen ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt, in dessen Verlauf ein städtebauliches Konzept für den Umsiedlungsstandort erarbeitet und ausgewählt wurde. Dieses städtebauliche Konzept soll nun als Grundlage für das Bauleitplanverfahren dienen.

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist somit die planungsrechtliche Konkretisierung der Vorgaben des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Manheim“ an dem vorgegebenen Umsiedlungsstandort „Dickbusch“. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 07.07.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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