Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 024/ 1.Änderung Dickenbuschfeld
Entsprechend dem großen Interesse unterschiedlicher Gewerbe- und Industriebetriebe an der Ansiedlung in einem verkehrsgünstig gelegenen Gebiet und entsprechend den Zielvorstellungen der vorbereitenden Bauleitplanung ist es Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Flächen für Gewerbe und Industrie zur Verfügung zu stellen.
Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist somit die planungsrechtliche Konkretisierung der Vorgaben des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Manheim“ an dem vorgegebenen Umsiedlungsstandort „Dickbusch“. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 28.09.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- Begründung
- Fesetzungen
- weitere Daten