Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 219 Sindorf Mitte
Das Ziel des Bebauungsplanes 219 “ Sindorf - Mitte “ ist die Festschreibung und Sicherung der vorhandenen städtebaulichen Struktur durch einige Einschränkungen in Art und Maß der baulichen Nutzung gegenüber den ursprünglichen Bebauungsplänen 27 und dem Durchführungsplan 4. Die Einschränkungen dienen sowohl dem Erhalt des Ortsbildes als auch dem Schutz und Erhalt von Art und Zusammensetzung des vorhandenen Gewerbes, der vorhandenen Wohnbebauung und der landwirtschaftlichen Erwerbsstellen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 07.07.1990, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten