Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 232A Gewerbegebiet Europaring
Das Gewerbegebiet "Europaring" ist am Kreuzungspunkt der BAB 4 mit der BAB 61 durch eine ausgesprochen günstige verkehrsmäßige Erschließung gekennzeichnet. Es grenzt unmittelbar an das bereits bestehende Gewerbegebiet "Hahner Äcker Ost" (Gewerbe - und Technologiepark) an. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Europaring" ist es, ein Gewerbegebiet mittlerer Größenordnung zu schaffen, das neuzeitlichen städtebaulichen Vorschriften entspricht.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 01.10.2003, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten