Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 238A/ 1.Änderung Paul-Klee-Straße
Durch die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 238 A "Paul-Klee-Straße" soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer bezüglich der Kubatur der Nachbarbebauung angepassten, aufgrund der reduzierten Trauf- und Firsthöhe maximal 2 geschossigen Einfamilienhausbebauung geschaffen werden. Weiterhin wird durch die Planänderung die Realisierung einer öffentlichen Erschließungsstraße ermöglicht.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 05.07.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan SI 238A Paul-Klee-Straße
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten