Bebauungsplan
Bebauungsplan SI 238B/ 2.Änderung Kampstraße
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes 238 B ist es, im gesamten Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von eingeschossigen Anbauten/Erweiterungen in Form von Wintergärten oder wintergartenähnlichen Anbauten (mit verglasten Hauptfassadenseiten) zu ermöglichen, die sich dem Hauptbaukörper unterordnen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 08.11.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan SI 238B/ 1.Änderung Kampstraße
Hat einen Bezug zu
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten