Bebauungsplan
Bebauungsplan BRÜ 015/ 5.Änderung
Aufgrund der heutigen städtebaulichen Entwicklung ist das Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes die Bereiche mit einer 6 - beziehungsweise 3 -Geschossigkeit auf eine 2 .-Geschossigkeit zu reduzieren.
Die seit dem 23.06.1998 rechtskräftige 5. Änderung des Bebauungsplanes 15 ist inzwischen überwiegend bebaut.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 23.06.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BRÜ 015
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten