Bebauungsplan
Bebauungsplan BRÜ 020/ 2.Änderung Am Burgtor
Durch die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 20 „Am Burgtor“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Bebauung einiger verbliebener Grundstücke, die durch die Festsetzung der offenen Bauweise erschwert würden, zu ermöglichen. Für einen Teilbereich ist die I - geschossige Bauweise gewählt worden, um nachbarschaftsrechtliche Belange in Bezug auf eventuelle Beeinträchtigungen bei der vorgenannten Planänderung zu berücksichtigen.
Ansonsten wurden die textlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan 20/1. Änderung übernommen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 30.12.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BRÜ 020/ 1.Änderung Am Burgtor
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten