Bebauungsplan
Bebauungsplan BRÜ 021/ 1.Änderung Raphaelschule
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Reduzierung der Wendanlage, die eine Verschiebung der geplanten Doppelhausbebauung nach Osten zur Folge hat.Durch die Verkleinerung der Wendeanlage wird eine zweite Wendemöglichkeit im Bereich des Fußweges an der Mehrzweckhalle erforderlich.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 13.05.1997, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BRÜ 021 Raphaelschule
Ist eine Änderung von
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten