Bebauungsplan
Bebauungsplan TÜ 246/ 1.Änderung Gewerbe- und Industriegebiet Ville
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes 246 ist die Anpassung an die geänderten Anforderungen und Bedürfnisse. Weiteres Ziel der Planungsänderung ist, eine zeitgerechte Vermarktung durchführen und an Bauflächen interessierten Gewerbetreibenden ein
individuelles Baugrundstück anbieten zu können. Die grundlegende Konzeption des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes wurde dabei nicht verändert .
Im Wesentlichen wurden folgende Festsetzungen geändert:
Erschließungsflächen,
Flächen des ruhenden Verkehrs,
die überbaubaren Flächen,
Art der baulichen Nutzung,
Anpassung der Maßfestsetzungen,
Grünordnerische Festsetzungen,
Anpassung der Ausgleichsflächen und der
Versickerungsmöglichkeit von Dachflächenwasser auf eigenem Grundstück.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 01.02.2005, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan TÜ 246/ 2.Änderung Gewerbe- und Industriegebiet Ville
Anhänge
- Begründung
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- weitere Daten