Bebauungsplan
Bebauungsplan TÜ 249/ 1.Änderung Rosentalstraße
Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Verbesserung der Umsetzungsmöglichkeiten des Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
Verbesserung der Erschließungsfunktion, sowie der Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, Veränderungen der Festsetzungen zu den Dächern, Schaffung einer größeren Flexibilität der Höhenfestsetzungen in Teilbereichen.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 17.12.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 18.Flächennutzungsplanänderung Rosentalstraße
- Bebauungsplan TÜ 249 Rosentalstraße
Hat einen Bezug zu
Ist eine Änderung von
Anhänge
- Begründung
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- weitere Daten