Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan TÜ 302 An der Villekaule
Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelhandelsnutzung im betreffenden Bereich sowie für die Errichtung des oben bezeichneten Verbrauchermarktes zu schaffen. Zur Realisierung des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger alle erforderlichen planungsrechtlichen Maßnahmen getroffen. Die aus dem Vorhaben resultierenden Erfordernisse im Hinblick auf Anbindung des Vorhabengebietes an die äußeren Erschließungsstraßen werden vom Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit dem Straßenbaulastträger und den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Kerpen erfüllt.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 22.04.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan TÜ 031
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten