Bebauungsplan
Bebauungsplan BA 325 Am Kapellchen
Wesentliche Zielstellung für den Bereich des Bebauungsplanes ist es, im Sinne der Innenentwicklung derzeit nur gering genutzte Flächen sowie Brachflächen und eine alte zerfallene Hofanlage für eine bauliche Nutzung als Einfamilienhausgebiet zu erschließen. Bereits mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 286 "Am Kapellchen" ist versucht worden, diese Flächen für eine bauliche Nutzung planungsrechtlich vorzubereiten. Da das Vorhaben nicht weitergeführt werden konnte, wird jetzt ein neues Planverfahren gemäß § 13a BauGB begonnen. Hierbei wird im Wesentlichen auf die bereits begonnene Planung zurückgegriffen, das heißt eine Stichstraße , die in einer Wendenanlage endet, erschließt insgesamt 12 Einfamilienhäuser, die als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser um die Wendeanlage gruppiert werden. Da der Bebauungsplan 325 als Planverfahren zur Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt wird, werden kein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs-, Ausgleichsbilanzen sowie kein Umweltbericht erforderlich.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 01.03.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten