Bebauungsplan
Bebauungsplan TÜ 335 Kindertagesstätte Platanenallee
Gleichwohl sich das Plangebiet in integrierter Lage im Wohnpark Türnich befindet, beurteilt sich die Fläche planungsrechtlich derzeit nach § 35 BauGB - Außenbereich -. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 335 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Ziel ist die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindertageseinrichtung".
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Landschaftsschutzes und dem Ziel, die vorhandene öffentliche Grünfläche in ihrer Funktion und Gestaltung soweit wie möglich zu erhalten.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 07.10.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan TÜ 027
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten