Bebauungsplan

Bebauungsplan TÜ 336 Bolzplatz Brüggen

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 336 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Bolzplatzes geschaffen werden. Ziel ist die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“.

 

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 15.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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