Bebauungsplan
Bebauungsplan TÜ 356 Eifelstraße/ Heerstraße
Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 Eifelstraße / Heerstraße ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Versorgungsangeboten in integrierter Lage im zukünftigen zentralen Versorgungsbereich von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 28.08.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- Bebauungsplan BRÜ 018
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Bebauungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten