Flächennutzungsplan

14.Flächennutzungsplanänderung Vorrangflächen für Windkraftanlagen

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für nachfolgende Maßnahmen zu schaffen:

Ausweisung von Konzentrationszonen von Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan. Durch die Ausweisung von besonders geeigneten Flächen für die Windenergienutzung wurden die Voraussetzungen für eine planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen geschaffen.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Antti Olbrisch, Telefon: 02237/ 58 - 119, E-Mail: antti.olbrisch@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 10.07.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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