Flächennutzungsplan

39.Flächennutzungsplanänderung Grünvernetzung

Ziel und Zweck der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines zusammenhängenden Grünvernetzungssystems für das gesamte Stadtgebiet. Hierfür werden so genannte „Suchräume“ dargestellt, die die derzeitig bestehenden Nutzungen überlagern. Eine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber dem einzelnen ist nicht gegeben; das heißt eine Inanspruchnahme der Flächen kann nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen. Die für Flora und Fauna außerordentlich wichtigen Leitlinien sollen als Grünzüge ausgewiesen werden, um ökologische Maßnahmen dort zu realisieren, wo die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gesteigert werden kann.

Die im Rahmen des Grünvernetzungskonzeptes erarbeiteten Leitlinien sind von ökologisch wertvoller Bedeutung, da diese Bereiche weitestgehend von jeglicher Bebauung frei gehalten und langfristig zusammenhängende Grünzüge geschaffen werden sollen.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Ivonne Schreier, Telefon: 02237 58 449, E-Mail: ivonne.schreier@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 10.03.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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