Flächennutzungsplan
43.Flächennutzungsplanänderung An der Villekaule
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich, da, die vorgesehenen zukünftigen Nutzungsausweisungen als Einzelhandelsstandort gemäß den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 302 „An der Villekaule“ für das Plangebiet dieser Darstellung entgegenstehen. Aufgrund der in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Wohngebiete, zu deren Versorgung der an diesem Standort vorgesehene Lebensmitteldiscountmarkt beitragen soll, wird für den Änderungsbereich in Angleichung an die benachbarten Darstellungen ebenfalls Wohnbaufläche dargestellt.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 18.04.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Flächennutzungsplan
- weitere Daten