Flächennutzungsplan
50.Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet Schlicksacker
Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es beabsichtigt, im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1.Änderung) dargestellten:
"Gewerbliche Bauflächen" zu ändern in "Sonderbauflächen großflächiger Einzelhandel".
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 08.09.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Flächennutzungsplan
- Begründung
- weitere Daten