Flächennutzungsplan
56.Flächennutzungsplanänderung Am Falder/ Auf dem Bürrig
Planungsziel für die 56. FNP-Änderung ist es, in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans 321 das Planungsrecht für die Errichtung eines Fachmarktzentrums zu schaffen, das in Ergänzung des bereits bestehenden SB-Warenhauses (Kaufland) die Nutzung des Gesamtareals durch vornehmlich großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche (einschließlich des vorhandenen Warenhauses Kaufland) von bis zu 44.800 qm ermöglicht. Der derzeit rechtskräftige FNP weist für diesen Planbereich eine dem Planungsziel widersprechende Darstellung auf und muss daher geändert werden.
Der Entwuf der Flächennutzungsplanänderung lag in der Zeit vom 19.11.2007 bis zum 20.12.2007 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich aus. Im Nachgang hierzu wurde der Planentwurf gegenüber der ausgelegten Fassung geändert. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 08.04.2008 beschlossen, die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes gemeinsam mit dem Bebauungsplan 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im Verfahren nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 21.04.2008 bis zum 06.05.2008. Am 17.06.2008 hat der Rat der Stadt Kerpen die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Neben den angefügten Unterlagen finden Sie weitere Fachgutachten zur Planung unter dem Bebauungsplan 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" eingestellt.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 17.06.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Flächennutzungsplan
- textl. Festsetzung
- Begründung
- weitere Daten