Flächennutzungsplan

62.Flächennutzungsplanänderung Bolzplatz Brüggen

Ziel und Zweck der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Bolzplatzes zu schaffen.

Ziel ist die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Claudia Dieken, Telefon: 02237 58 431, E-Mail: claudia.dieken@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 15.03.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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