Flächennutzungsplan
63.Flächennutzungsplanänderung Umsiedlungsort Manheim neu
Das Plangebiet der 63. Änderung „Umsiedlungsort Manheim neu“ liegt westlich der Ortslage von Kerpen sowie nordöstlich der Ortslage Blatzheim (Bergerhausen). Den Kern des Plangebietes bilden derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Ziel des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, auf Grundlage der durch den Braunkohletagebau notwendig werdenden Umsiedlung des Ortsteiles Manheim einen Ersatzstandort für den Ortsteil Manheim (neu) planungsrechtlich zu sichern.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Torben Budde, Telefon: 02237 58-688, E-Mail: torben.budde@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 22.07.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Bekanntmachung
- räumlicher Geltungsbereich
- Flächennutzungsplan
- Begründung
- weitere Daten