Flächennutzungsplan
64.Flächennutzungsplanänderung Verkehrsspange K 55/ B 477n
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung zum Bau einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen der K 55 im Süden und der B 477n im Norden zu schaffen.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 11.08.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- räumlicher Geltungsbereich
- Flächennutzungsplan
- Begründung
- weitere Daten