Flächennutzungsplan

66.Flächennutzungsplanänderung Nördlich Giffelsberger Weg

Ziel und Zweck der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans BL 343 „Nördlich Giffelsberger Weg“ zu schaffen. Ziel ist die Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich des geplanten Wohngebietes und auf den östlich anschließenden Flächen einer Kompensationssuchraumfläche in Fortführung des Grünvernetzungskonzeptes aus der 39. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Herr Stephan Peters, Telefon: 02237 58 429, E-Mail: stephan.peters@stadt-kerpen.de

Verfahrensschritte

  • 28.09.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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