Flächennutzungsplan
70.Flächennutzungsplanänderung Anlage für soziale Zwecke - Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft
Ziel und Zweck der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es eine bauleitplanerische Flächensicherung für die Ansiedlung einer Anlage für soziale Zwecke mit der Zweckbestimmung Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft im Stadtteil Sindorf zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll die derzeitige Darstellung des Flächennutzungsplanes von Fläche für Versorgungsanlagen - Zweckbestimmung „Regenüberlaufbecken“ in Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung - „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert werden.
Alle hier gezeigten Flächennutzungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Jill Karbowiak, Telefon: 02237 58 430, E-Mail: jill.karbowiak@stadt-kerpen.de
Verfahrensschritte
- 01.11.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
- Begründung mit Umweltbericht
- räumlicher Geltungsbereich
- Flächennutzungsplan
- weitere Daten